Scheidung,  Kinder – von Fachanwalt Dr. Stefan Günther, Frankfurt am Main

Obwohl sich viele Ehegatten innerlich schon längst zur Trennung bzw. zur Scheidung entschlossen haben, bleiben die Kinder für die endgültige Trennung meist die größe Hürde. Dabei werden wichtige Entscheidungen über das gemeinsame eheliche Vermögen, Rentenansprüche verschoben. Der Satz „Wir bleiben nur wegen der Kinder zusammen“, führt dann meist vor dem Familiengericht Frankfurt in die eigene wirtschaftliche Katastrophe. Denn gerade nach dem seit 2008 gesetzlich verankerten Prinzips der Selbstverantwortlichkeit „lohnt“ sich gerade für die Mutter das „zu-Hause-bleiben“ nicht. Denn bei der später vorgenommenen Scheidung wird nach zahlreichen Beschlüssen des OLG Frankfurt kein eigener Unterhaltsanspruch zu erlangen sein. Ebenso wird der Wiedereinstieg in den ursprünglich erlernten Beruf mangels Fortfall der eigenen Kompetenz nicht mehr gelingen. Ebenso wirkt sich die aufgeschobene Trennung bzw. Scheidung wegen der Kinder negativ auf die Höhe der Ausgleichsansprüche für den Versorgungsausgleich aus, die alleine nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt aufgrund der Dauer der Ehe berechnet werden.

Nachteilige Folgen bei Trennung oder Scheidung durch Ehevertrag regeln

Wenn einer der Partner zu dem Ergebnis gelangt ist, er müsse wegen der Kinder mit der Gegenseite zusammenbleiben, sollten die beschriebenen nachteiligen Folgen für ihn durch einen Ehevertrag geregelt werden. Denn damit ist es möglich, eine günstigere Regelung herbei zu führen, gerade wenn es um Unterhalt, Renten oder Vermögen geht. In diesem Fall bleibt nämlich keiner der beiden Elternteile finanziell angeschlagen zurück. D.h. es ist dann möglich – auch und gerade der Kinder wegen – eigene vertragliche Absprachen für die Dauer der Trennung bzw. Scheidung zu treffen, die ein besseres Ergebnis darstellen, als es bei einer gerichtlichen Entscheidung des AG Frankfurt möglich wäre. Andernfalls kommt es zu erheblichen Einbußen in der vorstehend beschriebenen Art und Weise. Der Verzicht oder der Aufschub von Trennung oder Scheidung kann dann mit hohen finanziellen Einbußen verbunden sein.

 

Sorgerecht – bei Trennung und Scheidung

Ungeachtet möglicher vertraglicher Absprachen, bleibt es bei der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Nach der einheitlichen Linie der Rechtsprechung im OLG-Bezirk Frankfurt kommt die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Ehepartner nur bei schweren Verfehlungen des anderen Ehegatten in Betracht. Maßgebend für die Beurteilung dessen ist allein der Maßstab des Kindeswohls.

Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Stefan Günther, Frankfurt am Main fasst daher für Sie zusammen:

  • Auch bei dem Verschieben der Trennung oder Scheidung der Kinder wegen, bleibt für die Berechnung von Zugewinn und Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht Frankfurt die Ehedauer entscheidend
  • Ein eigener Unterhaltsanspruch für die Zeit nach der Ehe ist regelmäßig nicht zu erlangen
  • Der Verzicht einer Trennung bzw. Scheidung wegen vorhandener Kinder kann zu schweren finanziellen Einbußen  bzw. Rechtsnachteilen führen.Verhindern lässt diese Konsequenz allein mit einem Ehevertrag
  • Nur der Ehevertrag gibt die Möglichkeit, den Verzicht auf Trennung oder Scheidung auch in wirtschaftlicher Hinsicht individuell zu gestalten, ohne dabei die Unwägbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung in Kauf nehmen zu müssen
  • Trennung oder Scheidung führt nur im Ausnahmefall zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

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Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Familienrecht

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